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  • VanEckUCITS ETFs: Q&A zur Fondsschließung

    13. April 2021


    Welche Fonds werden geschlossen?

    Warum und wie wurde dieser Fonds ausgewählt?

    Wann wird der letzte Handelstag sein?

    Kann ich meine Anteile jetzt verkaufen?

    Was ist, wenn ich meine Anteile nicht vor dem letzten Börsenhandelstag verkaufe?

    Wann werden die Erlöse aus der Zwangsrücknahme ausgezahlt?

    Was ist, wenn ich keine automatische Rücknahme wünsche?

    Wie ist diese Transaktion steuerlich zu behandeln?

    Was geschieht mit den Kosten der Fondsschließung?

    Wie kann ich VanEck kontaktieren?


    Welche Fonds werden geschlossen?
    Zwei Fonds werden geschlossen:

    Name der Anteilsklasse ISIN
    VanEck Natural Resources UCITS ETF (USD) Klasse A

    IE00BDFBTK17

    VanEck Preferred US Equity UCITS ETF (USD) Klasse A IE00BDFBTR85


    Warum und wie wurde dieser Fonds ausgewählt?

    VanEck überwacht und bewertet sein ETF-Angebot kontinuierlich anhand einer Reihe von Faktoren, wie z. B. Performance, Liquidität, verwaltetes Vermögen und Anlegerinteresse. Die Entscheidung, die Fonds zu liquidieren, wurde nach sorgfältiger Abwägung auf Basis einer Analyse dieser Faktoren und, in Bezug auf den VanEck Preferred US Equity UCITS ETF, aufgrund der Tatsache getroffen, dass der Indexanbieter für den Fonds, Wells Fargo Securities, LLC, aus dem strategischen Indexierungsgeschäft aussteigt und der Fonds somit nicht mehr in der Lage sein wird, den entsprechenden Index nachzubilden oder zu replizieren.


    Wann wird der letzte Handelstag sein?

    Der letzte Handelstag für die Anteile der Fonds an jeder der maßgeblichen Börsen ist der 12. April 2021, (der „letzte Börsenhandelstag”).

    Darüber hinaus müssen die letzten Zeichnungs- und Rücknahmeanträge von zugelassenen Teilnehmern in Bezug auf den Schlusshandelstag (13. April 2021 für den VanEck Preferred US Equity UCITS ETF und 14. April 2021 für den VanEck Natural Resources UCITS ETF) spätestens zu den im jeweiligen Nachtrag für die Fonds angegebenen Annahmeschlusszeiten am 13. April 2021 eingehen.


    Kann ich meine Anteile jetzt verkaufen?

    Ja, Anleger können ihre Anteile vor oder am letzten Börsenhandelstag (12. April 2021) verkaufen.


    Was ist, wenn ich meine Anteile nicht vor dem letzten Börsenhandelstag verkaufe?

    Bei Anlegern, die ihre Anteile nicht am oder vor dem letzten Börsenhandelstag verkauft haben oder die die Rücknahme ihrer Anteile nicht gemäß den Bedingungen des Prospekts am oder vor dem Schlusshandelstag gültig beantragt haben,

    und die jeweils am 23. April 2021 (der „Stichtag”) Anleger des Fonds sind, werden ihre Anteile am 20. April 2021 (der „Zwangsrücknahmetag”), der zugleich der Tag der Berechnung des endgültigen Nettoinventarwerts (der „endgültige NIW”) sein wird, zwangsweise zurückgenommen.


    Wann werden die Erlöse aus der Zwangsrücknahme ausgezahlt?

    Die Erlöse aus der Zwangsrücknahme werden am oder um den 27. April 2021 (der „Abrechnungstag”) an diejenige Person ausgezahlt, die im Register der Anteilseigner der Gesellschaft als Inhaber der Anteile des Fonds zum Stichtag aufgeführt ist.

    Bitte beachten Sie, dass Anleger, die Anteile über einen Broker oder Market Maker/zugelassenen Teilnehmer kaufen und verkaufen, und/oder Anleger, die Anteile über einen Nominee und/oder eine Clearingstelle halten, möglicherweise nicht im Register der Anteilseigner der Gesellschaft erscheinen. Solche Anleger sollten in Bezug auf ihre Anlage direkt mit dem jeweiligen Broker, Market Maker/zugelassenen Teilnehmer, Nominee oder der Clearingstelle (je nach Sachlage) handeln.


    Was ist, wenn ich keine automatische Rücknahme wünsche?

    Wenn Sie keine automatische Rücknahme am obligatorischen Rücknahmetermin wünschen, können Sie (sofern Sie ein zugelassener Teilnehmer sind) Ihre Anteile an den Fonds jederzeit bis einschließlich des Schlusshandelstages in Übereinstimmung mit den normalen Rücknahmeverfahren der Fonds, wie im Prospekt dargelegt, zurückgeben.

    Wenn ein Rücknahmeantrag jedoch nicht bis zum Stichtag abgewickelt wird, werden diese Anteile gegen den endgültigen NIW-Wert zum Zwangsrücknahmedatum als Teil des Fondsschließungsprozesses, wie oben beschrieben, zwangsweise zurückgenommen.

    Sie können auch einen alternativen ETF aus der Fondspalette von VanEck UCITS ETF plc erwerben.

    Wenn Sie hierzu weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an VanEck unter den unten angegebenen Kontaktdaten. Anleger sollten sich hinsichtlich der Eignung jeder alternativen Anlagemöglichkeit von unabhängiger Stelle beraten lassen.


    Wie ist diese Transaktion steuerlich zu behandeln?

    Anlegern wird empfohlen, ihre eigenen professionellen Berater hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der Zwangsrücknahme und der Schließung der Fonds nach den Gesetzen der Länder ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes, ihres Domizils oder ihrer Gründung zu konsultieren.


    Was geschieht mit den Kosten der Fondsschließung?

    Die zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Schließung der Fonds entstehen, werden von VanEck Asset Management B.V. getragen. Die gewöhnlichen Betriebskosten und Transaktionskosten der Fonds sowie etwaige Barrücknahmegebühren werden weiterhin von den Fonds und ihren jeweiligen Anteilseignern gemäß den Bedingungen des Nachtrags für die Fonds getragen.


    Wie kann ich VanEck kontaktieren?

    Wenn Sie Fragen zu den auf dieser Q&A-Seite beschriebenen Themen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Vertreter oder (falls nicht vorhanden) an VanEck unter international@vaneck.com.

     

    Zu VanEck
    Seit Gründung im Jahr 1955 wird VanEck von Innovationen angetrieben und steht für intelligent konzipierte, vorausschauende Investmentstrategien. Mit Stand vom 8. März 2021 verwaltete VanEck ein Vermögen von rund 69 Mrd. USD, darunter ETFs, aktiv gemanagte Fonds und institutionelle Konten.
    Mit mehr als 90 ETFs weltweit bietet der Vermögensverwalter ein umfassendes Portfolio, das zahlreiche Sektoren, Anlageklassen und Smart-Beta-Strategien abdeckt. VanEck war einer der ersten Vermögensverwalter, die Anlegern in den USA Zugang zu den internationalen Märkten boten. Ziel war es stets, neue Trends und Anlageklassen zu identifizieren, wie z. B. Goldinvestments (1968), Schwellenländer (1993) und ETFs (2006), welche die Investmentbranche bis heute prägen.
    VanEck hat seinen Hauptsitz in New York City und unterhält Niederlassungen in Frankfurt (Deutschland), Pfäffikon/SZ (Schweiz), Amsterdam (Niederlande), Sydney (Australien) und Shanghai (China).

     

    Wichtige Hinweise

    Ausschließlich zu Informations- und/oder Werbezwecken.

    Diese Informationen stammen von der VanEck Switzerland AG, die von der nach niederländischem Recht gegründeten und bei der niederländischen Finanzmarktaufsicht (AFM) registrierten Verwaltungsgesellschaft VanEck Asset Management B.V. zum Vertrieb der VanEck-Produkte in der Schweiz bestellt wurde. Die VanEck Switzerland AG hat ihren Sitz in der Churerstrasse 23, CH-8808 Pfäffikon, Schweiz. Die Angaben sind nur dazu bestimmt, Anlegern allgemeine und vorläufige Informationen zu bieten, und sollten nicht als Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung ausgelegt werden. Die VanEck Switzerland AG und ihre assoziierten und verbundenen Unternehmen (gemeinsam „VanEck“) übernehmen keine Haftung in Bezug auf Investitions-, Veräußerungs- oder Halteentscheidungen, die der Investor aufgrund dieser Informationen trifft. Die zum Ausdruck gebrachten Ansichten und Meinungen sind die des Autors bzw. der Autoren, aber nicht notwendigerweise die von VanEck. Die Meinungen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell und können sich mit den Marktbedingungen ändern. Bestimmte enthaltene Aussagen können Hochrechnungen, Prognosen und andere zukunftsorientierte Aussagen darstellen, die keine tatsächlichen Ergebnisse widerspiegeln. Es wird angenommen, dass die von Dritten bereitgestellten Informationen zuverlässig sind. Diese Informationen wurden weder von unabhängigen Stellen auf ihre Korrektheit oder Vollständigkeit hin geprüft noch können sie garantiert werden. Alle genannten Indizes sind Kennzahlen für übliche Marktsektoren und Wertentwicklungen. Es ist nicht möglich, direkt in einen Index zu investieren.

    Der VanEck Natural Resources UCITS ETF und der VanEckTM Preferred US Equity UCITS ETF (die „ETFs”), Teilfonds von VanEckTM UCITS ETFs plc, werden von VanEck Asset Management B.V. verwaltet, sind bei der irischen Zentralbank registriert und bilden einen Aktienindex ab. Der Wert der Anlagen der ETFs kann aufgrund der Anlagestrategie stark schwanken. Wenn der zugrunde liegende Index an Wert verliert, verlieren auch die ETFs an Wert.

    Anleger müssen den Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen durchlesen, bevor sie in den Fonds investieren. Diese sind auf Englisch verfügbar und die KIDs auch in bestimmten anderen Sprachen. Sie können kostenlos unter www.vaneck.com, von der Verwaltungsgesellschaft oder von der lokalen Informationsstelle, deren Kontaktdaten auf dieser Website verfügbar sind, bezogen werden.

    ETF-Vertreter in der Schweiz ist First Independent Fund Services Ltd, Klausstrasse 33, 8008 Zürich. Zahlstelle des ETF in der Schweiz ist die Helvetische Bank AG, Seefeldstrasse 215, 8008 Zürich. Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht der Gesellschaft können vom Vertreter kostenfrei bezogen werden.

    Der VanEck Preferred US Equity UCITS ETF wird von Wells Fargo & Company, Wells Fargo Securities, LLC (zusammen „Wells Fargo“), dem Indexberechnungsbeauftragten, NYSE Arca oder deren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen weder gesponsert noch empfohlen oder beraten. WELLS FARGO UND DER INDEXBERECHNUNGSBEAUFTRAGTE ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIE FÜR DIE RICHTIGKEIT UND/ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER VON IHNEN BEREITGESTELLTEN DATEN ODER DES DEM ETF ZUGRUNDE LIEGENDEN INDEX UND ÜBERNEHMEN KEINE GEWÄHR BEZÜGLICH DER ERGEBNISSE, DIE DURCH INVESTITIONEN IN DEN ETF ODER DEN INDEX ERZIELT WERDEN.

    Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von VanEck ist es nicht gestattet, Inhalte dieser Publikation in beliebiger Form zu vervielfältigen oder in einer anderen Publikation auf sie zu verweisen.

    © VanEck Switzerland AG