lu de false false Default
Marketing-Anzeige

SFDR ist die englische Abkürzung für die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

SFDR ist eine Reihe von Rahmenwerken, die die Einbeziehung von ESG-Kriterien auf Unternehmens- und Produktebene umreissen und die Ergebnisse des Investitionsprozesses auf einer Nachhaltigkeitsskala bewerten.
ESG.svg

SFDR im Detail

Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ist nur ein Teil eines viel größeren Pakets, das von der Europäischen Kommission 2018 verabschiedet wurde. Dazu gehören auch die EU-Taxonomie-Verordnung (TR) und die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II).

Insbesondere sind 2 verschiedene Stufen für die SFDR vorgesehen, von denen die zweite im Januar 2023 stattfinden wird.

Zeitplan für die Umsetzung

timeline-of-implementation.png

Quelle: J.P. Morgan Asset Management, SFDR erklärt, 2022.

Zweck der SFDR

Die SFDR zielt darauf ab, Finanzströme auf nachhaltigere Anlagelösungen umzulenken und gleichzeitig die Transparenz der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten und -instituten zu erhöhen. Dieses zweite Ziel zielt auf das so genannte “Greenwashing” ab.

Was ist Greenwashing? Der Begriff wird häufig verwendet, um falsche Behauptungen einer Organisation zu bezeichnen, die sie über ihre positive Auswirkung auf die Umwelt macht. Auch wenn solche Behauptungen in gewissem Masse der Wahrheit entsprechen könnten, haben sie Investoren und andere Interessengruppen oft in die Irre geführt.

Die SFDR-Verordnung zwingt die Marktteilnehmer, die ESG-Faktoren und Nachhaltigkeitseigenschaften von Finanzprodukten wie ETFs offenzulegen. Es hilft den Anlegern, das Nachhaltigkeitsprofil und das Risiko eines Fonds zu bestimmen und verschiedene Anlagelösungen im Hinblick auf ESG-Faktoren besser vergleichen zu können.

Klassifizierung

Nach der SFDR können OGAW-Fonds in eine der folgenden Kategorien eingestuft werden1:

1 Quelle: Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor.

Was kommt als Nächstes?

Das Interesse und die Nachfrage der Anleger nach nachhaltigen Anlagelösungen wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen. Dementsprechend werden im Rahmen der EU-Verordnung wahrscheinlich neue Gesetze verabschiedet und neue ESG-Angaben für Vermögensverwalter und andere Marktteilnehmer verpflichtend gemacht.

Ihr Academy-Fortschritt 0% abgeschlossen