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Nutzungsbedingungen

Allgemeiner Hinweise zur Nutzung der Website

VanEck Switzerland AG („VanEck“) stellt die Informationen auf dieser Website („Website“) Besuchern nur zu Informationszwecken zur Verfügung. VanEck bietet seine Finanzdienstleistungen nur professionellen Kunden in Ländern an, in denen die Fonds registriert sind oder in denen die Fonds in Einklang mit den lokalen Bestimmungen im Rahmen von Privatplatzierungen verkauft werden dürfen.

Allgemeine Hinweise zu Produkten/Leistungen

Diese Website wird für in bestimmten Ländern ansässige Personen veröffentlicht. Anleger unterliegen den Wertpapier- und Steuerbestimmungen ihres jeweiligen Landes, auf die auf dieser Website nicht eingegangen wird. Die Informationen auf dieser Website sind nicht als Angebot zum Kauf oder Aufforderung zum Verkauf von Anteilen einer Anlage in einer Rechtsordnung zu verstehen, in der das Angebot oder die Aufforderung gemäß den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung rechtswidrig wäre. Sie sind zudem nicht als Anlage-, Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung gedacht. Anleger sollten bezüglich ihrer individuellen Situation entsprechende Fachberatung einholen.

Wichtige Hinweise für Anleger im Ausland

Aufgrund der globalen Ausrichtung des Internets verpflichten Sie sich, alle an Ihrem Standort geltenden Regelungen über Ihre Kontoführung und Ihr Verhalten im Internet einzuhalten. Dazu zählen unter anderem alle an Ihrem Wohnort bzw. in dem Land, von dem aus Sie auf diese Webseite zugreifen, geltenden Gesetze, Vorschriften, Kodizes, gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Erlasse, Verfügungen, Richtlinien, Rechtsvorschriften, Gesetzesvorlagen und Statuten, die für Steuern, Verträge, Rechte an geistigem Eigentum, Wertpapiere, E-Commerce, Bankwesen, Technologie, Computer, Betrug und Datenschutz gelten. Außerdem erklären Sie sich damit einverstanden, alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Kodizes und gesetzlichen Bestimmungen über die Übermittlung von technischen Daten einzuhalten.

Anteile der Teilfonds werden nur in den dafür vorgesehenen Ländern öffentlich zum Kauf angeboten. Auch wenn Ihnen auf dieser Website unter Umständen Verkaufsprospekte und andere Informationen zu den Teilfonds zugänglich sind, sind die Teilfonds nicht in allen Ländern zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Die Informationen auf dieser Website sind nicht als Angebot zum Kauf oder Aufforderung zum Verkauf von Anteilen der Teilfonds in einer Rechtsordnung zu verstehen, in der das Angebot oder die Aufforderung gemäß den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung rechtswidrig wäre.

Professionelle Anleger

Als „professionelle Anleger“ gelten Anleger, die über ausreichend Erfahrung, Wissen und Expertise verfügen, um ihre eigenen Anlageentscheidungen zu treffen und die von ihnen eingegangenen Risiken richtig einzuschätzen. Die folgenden Anleger werden von uns als professionelle Anleger betrachtet:

  1. Juristische Personen, die, um auf den Finanzmärkten als
    • Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
    • andere zugelassene oder regulierte Finanzinstitute,
    • Versicherungsgesellschaften,
    • kollektive Kapitalanlagen und Verwaltungsgesellschaften solcher Systeme,
    • Pensionsfonds und Verwaltungsgesellschaften solcher Fonds,
    • Unternehmen im Sinne von Abschnitt 2a (1) Nr. 8,
    • Börsenhändler und Händler von Warenderivaten oder
    • andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit durch die Punkte (a) bis (g) nicht abgedeckt ist, auftreten zu können, Genehmigungs- oder Beaufsichtigungspflichten unterliegen.
  2. Unternehmen, die keiner Genehmigungs- oder Beaufsichtigungspflicht gemäß Abschnitt 1 unterliegen und mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
    • Bilanzsumme von mehr als EUR 20.000.000
    • Nettoumsatz von mehr als EUR 40.000.000
    • Eigenmittel von mehr als EUR 2.000.000
  3. Nationale und regionale Regierungen sowie öffentliche Einrichtungen, die öffentliche Schulden verwalten.
  4. Zentralbanken, internationale und supranationale Institutionen wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und andere vergleichbare internationale Organisationen.
  5. Andere institutionelle Anleger, die keiner Genehmigungs- oder Beaufsichtigungspflicht unterliegen und deren Haupttätigkeit darin besteht, in Finanzinstrumente zu investieren, einschließlich Einrichtungen, die sich der Verbriefung von Vermögenswerten oder anderen Finanztransaktionen widmen.

Privatanleger werden in der Regel nicht als professionelle Anleger eingestuft. Ein Privatanleger kann jedoch auf Nachfrage bei VanEck als professioneller Anleger eingestuft werden. VanEck kann einen Privatanleger erst dann als professioneller Anleger einstufen, wenn im Rahmen einer Einzelprüfung festgestellt wurde, ob der Kunde über die Erfahrung, das Wissen und die Expertise verfügt, um Anlageentscheidungen im Allgemeinen oder in Bezug auf eine bestimmte Art von Transaktion zu treffen und die damit verbundenen Risiken richtig einzuschätzen. VanEck stuft einen Privatanleger in der Regel nicht als professioneller Anleger ein, wenn der Privatanleger mindestens zwei der folgenden drei Kriterien nicht erfüllt:

  1. Der Anleger hat auf dem Markt, auf dem die Finanzinstrumente gehandelt werden, für die er als professioneller Anleger eingestuft werden soll, im Vorjahr pro Quartal durchschnittlich 10 Transaktionen in erheblichem Umfang getätigt.
  2. Die Bareinlagen und Finanzinstrumente des Anlegers übersteigen EUR 500.000.
  3. Der Anleger ist seit mindestens einem Jahr am Kapitalmarkt in einer beruflichen Position tätig, die Kenntnisse über die beabsichtigten Transaktionen, Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen erfordert.

Ein Privatanleger kann sich nur dann auf eine Einstufung als professioneller Anleger berufen, wenn VanEck den Privatanleger zum einen schriftlich über diese Einstufung und die Tatsache informiert hat, dass die Schutzbestimmungen für Privatanleger nicht mehr gelten, und zum anderen der Anleger schriftlich bestätigt hat, dass er darüber informiert wurde. Wenn ein Privatanleger, der als professioneller Anleger eingestuft ist, VanEck nicht über Änderungen informiert, die seine Einstufung als professioneller Anleger betreffen könnten, stellt eine auf dieser Grundlage vorgenommene falsche Einstufung als professioneller Anleger keine Pflichtverletzung seitens VanEck dar.

Copyright / Markenzeichen / Lizenz

VanEck®, VanEck®, VanEck Access the opportunities®, und das VanEck-Design® sind Marken der Van Eck Associates Corp.

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